Bisherige Lehramtsstudiengänge

Für alle Studierende, die bis zum Wintersemester 2025/26 mit ihrem Studium gestartet sind, gelten die bisherigen Studien- und Prüfungsordnungen für das Lehramt an Grundschulen, an Gymnasien und an Regionalen Schulen. Eine Bewerbung bzw. Einschreibung in dieses Angebot ist nicht mehr möglich. Ab dem Wintersemester 2026/27 starten die reformierten Lehramtsstudiengänge an der Universität Greifswald.

Grundschullehramt

​​​​​​Das Studium Grundschullehramt geht über 10 Semester und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Studiert werden insgesamt vier Fächer.

Deutsch und Mathematik sind für alle Studierenden im Grundschullehramt verpflichtend. Als drittes Fach wird Sachunterricht, Polnisch oder Niederdeutsch studiert. Als Viertfach wird Englisch, evangelische Religion, Niederdeutsch, Polnisch, Philosophieren mit Kindern oder Kunst und Gestaltung gewählt. Weiterführende Informationen sind in der Studien- und Prüfungsordnung zu finden.

Praxisphasen

Im Rahmen dieses Studiengangs ist in jeder Woche ein Praxistag vorgesehen, der von Semester 1 bis 8 stattfindet. Darüber hinaus absolvieren die Studierenden im 9. Semester ein vollständiges Praxissemester. Dieser Ansatz bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung zu verknüpfen und sich auf ihre zukünftige berufliche Laufbahn vorzubereiten.

Weitere Informationen zu den Praxisphasen sind hier zu finden

Regionales Lehramt

Das Studium Lehramt an Regionalen Schulen geht über 10 Semester und schließt mit dem ersten Staatsexamen ab.

Studierende in diesem Studiengang wählen zwei Fächer, wobei die Fächerwahl frei ist. Ein Schwerpunkt des Studiums liegt auf den Fachwissenschaften, in denen die Studierenden vertiefte Kenntnisse erwerben. Zusätzlich zu den Fachwissenschaften umfasst das Studium didaktische Module, bildungswissenschaftliche Module sowie Schulpraxis und Unterricht (SPÜ). Es besteht die Option, ein drittes Fach als Beifach zu studieren.

Für jedes der beiden gewählten Fächer sind insgesamt 105 Leistungspunkte erforderlich. Davon entfallen 15 Leistungspunkte auf die Didaktik und 90 Leistungspunkte auf die Fachwissenschaften. Weiterführende Informationen sind in der Studien- und Prüfungsordnung zu finden.

Praxisphasen

Im dreiwöchigen Sozialpraktikum werden Einrichtungen erkundet, welche relevante pädagogische Angebote bereitstellen, wie beispielsweise Vereine der Kinder- und Jugendhilfe oder der Ganztagsbereich von Schulen. Dabei wird das pädagogische Arbeitsfeld der Mitarbeitenden eigenständig erschlossen.

Weitere Information

Im Schulpraktikum I, welches in der Mitte des Studiums liegt, erfolgt ein vierwöchiger Aufenthalt an einer Schule. Dort kann der Schulalltag vor dem Hintergrund erster theoretischer Kenntnisse beobachtet und das Berufsfeld der Lehrkraft zielgerichtet betrachtet werden.

Weitere Information

Das Schulpraktikum II ermöglicht zum Ende des Studiums eine achtwöchige Hospitation an einer Schule sowie erste eigene Unterrichtserfahrungen unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dabei können die erworbenen Kenntnisse umfassend angewendet und darüber hinaus Einblicke in außerunterrichtliche Aufgaben von Lehrkräften gewonnen werden.

Weitere Information

Gymnasiales Lehramt

Das Studium Lehramt an Gymnasien geht über 10 Semester und schließt mit dem ersten Staatsexamen ab.

Studierende in diesem Studiengang wählen zwei Fächer, wobei die Fächerwahl frei ist. Ein Schwerpunkt des Studiums liegt auf den Fachwissenschaften, in denen die Studierenden vertiefte Kenntnisse erwerben. Zusätzlich zu den Fachwissenschaften umfasst das Studium didaktische Module, bildungswissenschaftliche Module sowie Schulpraxis und Unterricht (SPÜ). Es besteht die Option, ein drittes Fach als Beifach zu studieren.

Jedes der gewählten Fächer erfordert den Erwerb von insgesamt 120 Leistungspunkten. Davon entfallen 15 Leistungspunkte auf didaktische Aspekte, während die verbleibenden 105 Leistungspunkte der Vertiefung in den Fachwissenschaften dienen. Weiterführende Informationen sind in der Studien- und Prüfungsordnung zu finden.

Praxisphasen

Im dreiwöchigen Sozialpraktikum werden Einrichtungen erkundet, welche relevante pädagogische Angebote bereitstellen, wie beispielsweise Vereine der Kinder- und Jugendhilfe oder der Ganztagsbereich von Schulen. Dabei wird das pädagogische Arbeitsfeld der Mitarbeitenden eigenständig erschlossen.

Weitere Information

Im Schulpraktikum I, welches in der Mitte des Studiums liegt, erfolgt ein vierwöchiger Aufenthalt an einer Schule. Dort kann der Schulalltag vor dem Hintergrund erster theoretischer Kenntnisse beobachtet und das Berufsfeld der Lehrkraft zielgerichtet betrachtet werden.

Weitere Information

Das Schulpraktikum II ermöglicht zum Ende des Studiums eine achtwöchige Hospitation an einer Schule sowie erste eigene Unterrichtserfahrungen unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dabei können die erworbenen Kenntnisse umfassend angewendet und darüber hinaus Einblicke in außerunterrichtliche Aufgaben von Lehrkräften gewonnen werden.

Weitere Information

Staatsexamen

Für alle bisherigen Lehramtsstudiengänge gelten folgende Fristen:

Infografik „Die Abschlussprüfung“ mit einem Zeitstrahl zu den einzelnen Schritten der Ersten Staatsprüfung für Lehramtsstudierende.  Meldung zur praktischen Prüfung (Kunst und Gestaltung): Ab dem 7. Semester, spätestens mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung.  Antrag auf Themenstellung der Wissenschaftlichen Arbeit (WAA): Ab 180 Leistungspunkten für das Grundschullehramt beziehungsweise ab 210 Leistungspunkten für die Studiengänge Regionale Schule und Gymnasium, spätestens mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung.  Voranmeldung zur Prüfung: Elektronische Anmeldung zur Datenerfassung. Fristen: Sommersemester vom 1. Dezember bis 30. Dezember, Wintersemester vom 1. Mai bis 30. Juni.  Verbindliche Meldung zur Prüfung: Einreichung der Unterlagen zur Prüfungsanmeldung. Fristen: Sommersemester vom 2. Januar bis 31. Januar, Wintersemester vom 1. Juli bis 31. Juli.  Nachweis über ordnungsgemäßes Studium sowie aggregierte Modulnoten: Nachreichung der Unterlagen. Fristen: Sommersemester bis zum 15. April, Wintersemester bis zum 15. Oktober.  Zulassung: Fristen: Sommersemester bis zum 30. April, Wintersemester bis zum 30. Oktober.  Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit (WAA): Fristen: Sommersemester bis zum 1. Juni, Wintersemester bis zum 1. Dezember.  Mündliche Prüfungen: Im Sommersemester von Mai bis August, in der Regel bis Mitte Juli. Im Wintersemester von November bis Februar, in der Regel bis Mitte Januar.  Ausgabe der Zeugnisse: Etwa zwei Wochen nach Vorliegen aller Noten.  Stand der Angaben: 1. Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Informationen sind auf der Website des Landesprüfungsamtes Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.