Organigramm

Das Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung formiert sich strukturell in drei Organe: Die Hauptversammlung, die kollegiale Leitung und den*die Geschäftsführende*n Direktor*in. Sie werden von der Geschäftsstelle unterstützt. 

 


Die Mitglieder der Hauptversammlung wählen die kollegiale Leitung, und können in grundsätzlichen Fragen der Aufgaben des GULB Beschlüsse fassen. 

 

Die kollegiale Leitung bildet das leitende Gremium und entscheidet über sämtliche Angelegenheiten, inkl. der Sach- und Personalmittel, des GULB. Zudem wählt sie den*die Geschäftsführende/n Direktor*in.

 

Der*die Geschäftsführende Direktor*in vertritt das GULB gegenüber den Organen, Gremien und Einrichtungen der Universität Greifswald sowie dem landesweiten Zentrum für Lehrer*innenbildung.

Satzung des GULB


Landesweites ZLB

Das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung in Rostock ist für die landesweiten Belange der Lehramtsausbildung zuständig. Die Aufgaben des Zentrums ergeben sich aus dem Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LehbG M-V, 2011, § 3, Abs. 2).

 

Zentrale Aufgaben sind demnach:

  • Berichterstattung über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung gegenüber dem Bildungsministerium;
  • Begleitung und Beratung bei Einführung/Modifikation von Modulprüfungs- und Studienordnungen;
  • Mitwirkung bei allen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Berufungen nach Maßgabe der Berufungsordnungen der jeweiligen Hochschule;
  • Kooperation mit den Einrichtungen des Vorbereitungsdienstes und der Dritten Phase der LB;
  • Entwicklung von Konzepten zur Nachqualifizierung und zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften;
  • Stärkung und Weiterentwicklung der Bildungsforschung und wissenschaftliche Beteiligung an Qualitätssicherung und -verbesserung in der Lehrer*innenbildung.