Hauptversammlung

Die Mitglieder der Hauptversammlung wählen und kontrollieren die kollegiale Leitung, und können in grundsätzlichen Fragen der Aufgaben des GULB Beschlüsse fassen. 


Mitglieder der Hauptversammlung: 

 

  • Alle Mitarbeiter*innen, deren Arbeitsfelder in den Bereichen Fachdidakitik, Erziehungswissenschaft oder pädagogische Psychologie liegen. 
  • Alle Hochschullehrer*innen, die regelmäßig Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende anbieten. 
  • Alle Doktoranden, die über ein didaktisches Thema promovieren. 
  • Sechs Lehramtsstudent*innen, die von der Fachschaftskonferenz (FSK) gewählt und für ein Jahr benannt werden. 

 

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Die Hauptversammlung wählt, getrennt nach Statusgruppen, die jeweiligen Mitglieder der kollegialen Leitung.

Diese ist der Hauptversammlung informations- und rechenschafts­pflichtig.

Die Hauptversammlung kann in grundsätzlichen Fragen der Aufgaben des GULB Beschlüsse fassen.

Satzung des GULB